Im Bereich Biogasanlagen können wir Ihnen die folgenden Leistungen anbieten:

• Gutachten durch einen Sachverständigen nach § 29a BimSchG

• Gutachten durch einen Sachverständigen nach § 26 BimSchG

• Prüfung vor Inbetriebnahme gemäß § 14 Betriebssicherheitsverordnung

• Prüfungen gem. § 46 AwSV durch einen Sachverständigen nach § 47 AwSV

• Wiederkehrende Prüfung gemäß §§ /15, 16 Betriebssicherheitsverordnung

• Betreuung in der Bau- und Planungsphase durch einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator

• Architektenleistungen von der Planung bis zur Inbetriebnahme

Unterstützung bei der:

• Schulung der Anlagenmitarbeiter

• Erstellung der Gefährdungsbeurteilung

• Erstellung von Betriebsanweisungen

• Erstellung der Explosionsschutzdokumente

Datenschutz-Übersicht

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