Im Bereich Biogasanlagen können wir Ihnen die folgenden Leistungen anbieten:
• Gutachten durch einen Sachverständigen nach § 29a BimSchG
• Gutachten durch einen Sachverständigen nach § 26 BimSchG
• Prüfung vor Inbetriebnahme gemäß § 14 Betriebssicherheitsverordnung
• Prüfungen gem. § 46 AwSV durch einen Sachverständigen nach § 47 AwSV
• Wiederkehrende Prüfung gemäß §§ /15, 16 Betriebssicherheitsverordnung
• Betreuung in der Bau- und Planungsphase durch einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
• Architektenleistungen von der Planung bis zur Inbetriebnahme
Unterstützung bei der:
• Schulung der Anlagenmitarbeiter
• Erstellung der Gefährdungsbeurteilung
• Erstellung von Betriebsanweisungen
• Erstellung der Explosionsschutzdokumente