Ihr kompetenter Allround - Partner im Thema Sicherheit
ASD bietet Ihnen fachgerechte Dienstleistungen in diversen Themenbereichen wie
Arbeitsmedizin,
Sicherheit und
Datenschutz – alles aus einer Hand.
Profitieren Sie von unserem breiten Portfolio und jahrzehntelanger Erfahrung!
"Eine Unze Prävention ist mehr wert als ein Pfund Heilung."
Benjamin Franklin
Kompetenzen und Leistungen
Drei Jahrzehnte Branchenerfahrung bilden ein breites Portfolio an Kompetenzen für unsere Kunden
- Stellung der externen Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Beratung in Arbeitsschutzthemen
- Begleitung Aufbau Arbeitsschutzmanagement (DIN EN ISO 45001, BG-spezifische Zertifikate
- Prüfung von Regalen und Leitern
- Arbeitsmedizinische Betreuung
- Koordinierung und Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorgen
- Stellung von externen Datenschutzbeauftragten
- Beratung zu Datenschutzthemen
- Stellung von externen Brandschutz- beauftragten
- Beratung zu Brandschutzthemen
- Beratung zur Erstellung Ihrer individuellen Brandschutzordnung gemäß DIN ISO 14096
- Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen nach DIN ISO 23601
- Stellung des externen Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinators nach Baustellenverordnung
- Sicherheitstechnische Betreuung
- Durchführung notwendiger Prüfungen (BetrSichV, § 29a BImSchG, AwSV)
Schulung und Ausbildung
Als professioneller Anbieter betrieblicher Schulungen bilden wir ihr Personal weiter und befähigen so zur Ausübung betrieblicher Pflichten - in Präsenz und Online
Folgende Schulungen bieten wir zur Weiterbildung ihres Personals an:
- Brandschutzhelfer (Evakuierungshelfer)
- Betriebliche Ersthelfer
- Führen von Flurförderzeugen (Staplerschein)
- Führen von Hubarbeitsbühnen
- Schulung von Mitarbeitern auf das eingesetzte Datenschutzmanagementsystem
- Sicherheitsbeauftragte
Folgende Schulungen bieten wir zur Weiterbildung ihres Personals an:
- Brandschutzhelfer (Evakuierungshelfer)
- Betriebliche Ersthelfer
- Führen von Flurförderzeugen (Staplerschein)
- Führen von Hubarbeitsbühnen
- Schulung von Mitarbeitern auf das eingesetzte Datenschutzmanagementsystem
- Sicherheitsbeauftragte
Whistleblower-Richtlinie
Erläuterung zum Hinweisgeberschutzgesetz
Am 2. Juli 2023 trat das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft.
Es verpflichtet öffentliche und private Organisationen sowie Behörden, sichere Meldestellen und Kanäle für die Meldung von Misständen einzurichten.
Zugleich werden Schutzvorkehrungen getroffen, um Hinweisgeber nach einer Meldung vor Repressalien zu schützen.
Hinweisgeberschutz
in diesem Kontext bieten wir an:
- Unterstützung und Beratung zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetz