Der SiGeKo ist der Sicherheits- und Gesundheits- Koordinator einer Baustelle.

Die Aufgaben eines SiGeKo sind in der Baustellenverordnung (BaustellV) geregelt.
Die Baustellenverordnung hat zum Ziel, durch besondere Maßnahmen zu einer Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf einer Baustelle beizutragen. Beschäftigte im Baubereich sind im Vergleich zu anderen Wirtschaftszweigen einem besonders hohen Unfall- und Gesundheitsrisiko ausgesetzt.

Besondere Gefährdungen auf Baustellen ergeben sich insbesondere daraus, dass Arbeiten auf der Baustelle von Beschäftigten verschiedener Arbeitgeber gleichzeitig oder nacheinander ausgeführt werden, was die Abstimmung der Arbeitgeber für die zu treffenden Schutzmaßnahmen erheblich erschwert. Auch sonstige auf der Baustelle Tätige, wie Unternehmer ohne Beschäftigte, tragen zu den Gefahrenpotentialen auf der Baustelle bei.

Wir bieten Ihnen aus einer Hand sämtliche Dienstleistungen im Zusammenhang mit den Erfordernissen der Baustellenverordnung durch erfahrene Fachkräfte an:

• Koordinierung der SiGe- Belange zwischen den Beteiligten
• Analyse der Entwurfs- und Ausführungsplanung auf Sicherheitsrisiken und Gesundheitsschutzaspekte
• Feststellen der Wechselwirkung zu betrieblichen und außerbetrieblichen Tätigkeiten
• Vorüberlegungen zur Baustelleneinrichtung und Hinwirken auf die Berücksichtigung zugehöriger Maßnahmen
• Ausarbeiten des SiGe- Planes
• Mitwirkung bei der Ausarbeitung der Baustellenordnung
• Beratung bei der Planung bleibender sicherheitstechnischer Wartungseinrichtungen
• Zusammenstellen der Unterlage gem. § 3 Abs. 2 Nr. 3 BaustellV
• Überprüfung der Umsetzung des SiGe- Plans und anderer sicherheitsrelevanter Elemente in die Planungs- und Ausschreibungsunterlagen
• Beratung hinsichtlich der Terminplanung bei der Festlegung angemessener Ausführungszeiträume für Maßnahmen im Rahmen der SiGe- Koordination
• Mitwirkung bei der Vergabe, insbesondere Prüfen von Angeboten auf Vollständigkeit und sachliche Richtigkeit angebotener Leistungen im Zusammenhang mit Sicherheits- und Gesundheitsschutz
• Koordinierung der Gewerke/Auftragnehmer zum Ausschluss gegenseitiger Gefährdungen
• Festlegung von Meldepflichten an den Koordinator
• Aktualisierung der Vorankündigung (bei Bedarf)
• Berücksichtigung der Wechselwirkungen zu anderen betrieblichen und außerbetrieblichen Tätigkeiten zum Zwecke der Vermeidung der Gefährdung Dritter
• Mitwirkung bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Absicherung der Baustelle gegenüber diesen Tätigkeiten.
• Baustellenbegehungen in angemessenen, zeitlichen Abständen
• Teilnahme an bauausführungsbezogenen, sicherheitsrelevanten Baubesprechungen
• Mitwirkung bei der Abstimmung und Information mit beteiligten Behörden und Institutionen, wie Berufsgenossenschaften, Gewerbeaufsichtsamt, etc.
• Mitwirkung bei der Fortschreibung des Bauablaufplanes und erforderlichenfalls Hinwirkung auf Anpassung
• Laufende Überprüfung des SIGE- Planes und erforderliche Veranlassung von Änderungen/Ergänzungen, nötigenfalls Fortschreibung sowie Bekanntmachung aktualisierter SIGE- Pläne
• Erstellung von Unterlagen für spätere Arbeiten an dem Bauwerk (Wartung, Pflege…)